Nach ersten Fällen bei Wildvögeln in den Niederlanden, ist dort die Vogelgrippe inzwischen in den ersten Geflügelbetrieb eingedrungen und hat eine Stallpflicht zur Folge. In Hamburg ist bei einer Wildente H5N8 nachgewiesen worden. Ganz aktuell ist Nordfriesland akut betroffen.

Die EU-Behörde EFSA (European Food Safety Authority) und auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatten die erhöhte Gefahr eines Ausbruchs der Vogelgrippe bereits vorhergesehen. Nun scheinen sich die Prognosen zu bestätigen. Die Einschätzung war von vergangenen Ausbruchsserien in diesen Gebieten in den Jahren 2005/2006 und 2016/2017 abgeleitet. In den genannten Jahren kam es in Europa zu umfangreichen Ausbrüchen.

Geflügelpest in Nordfriesland nachgewiesen – Stallpflicht angeordnet

Der Erreger wurde bei einem Großen Brachvogel, einer Pfeifente und einem Wanderfalken in Nordfriesland nachgewiesen. In den betroffenen Gebieten wurde die Stallpflicht angeordnet.

Damit nähern sich die Vorfälle räumlich von zwei Seiten unserer Region. Dabei kann vermutlich davon ausgegangen werden, dass das Virus auch in unserem Gebiet in der Umwelt bereits verbreitet ist.

Das Virus ist da – jetzt sollte man wachsam und gut vorbereitet sein

Eine Pflicht zur Stallhaltung kommt meistens kurzfristig aus einem aktuellen Anlass. Daher ist es gut, wenn man sich vorbereitend ein paar Gedanken macht, wie die Tiere artgerecht untergebracht werden können. Eine solche Verordnung kann einige Monate gelten. Schlimmstenfalls bis zum Frühjahr. Wer seine Tiere normalerweise frei herumlaufen lässt, zum Beispiel im eigenen Garten, der muss plötzlich umdenken und seine Tiere in einem überdachten Gehege unterbringen.

Dabei muss es nicht ein massiver Stall oder ein fest gebauter Auslauf sein, um den Anordnungen gerecht zu werden. Solange der Kontakt zu Wildvögeln sicher unterbunden und der Eintrag des Erregers in den Bestand verhindert wird, können auch provisorische Behelfsunterkünfte Abhilfe schaffen.

In jedem Fall sollte man den Anordnungen des Veterinäramtes Folge leisten und die Stallpflicht nicht ignorieren. Es drohen sonst Konsequenzen.